Klagen mit Corona-Bezug beschäftigten Gerichte
22. Juli 2021
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22. Juli 2021
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Magdeburg (dpa/sa) - Klagen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie haben die Verwaltungsgerichte in Sachsen-Anhalt im vergangenen Jahr stark beschäftigt.
Allein beim Oberverwaltungsgericht des Landes führten zumeist eilbedürftige Klagen zu 50 Prozent mehr Verfahren, wie aus dem am Donnerstag in Magdeburg veröffentlichten Jahresbericht des Gerichts hervorgeht. Auch die Verwaltungsgerichte Halle und Magdeburg erreichte viele Klagen mit Corona-Bezug. Zum Ausgang der Verfahren wurden keine Aussagen gemacht.
Beim Verwaltungsgericht Halle gab es 97 Verfahren mit Bezug zur Pandemie - 60 vorläufige beziehungsweise einstweilige Rechtsschutzverfahren und 37 Klageverfahren. Bei den Antragstellern in Eilverfahren handelte es sich überwiegend um Gewerbetreibende aus dem Einzelhandel sowie von Sonnen-, Fitness- und Tattoostudios.
Kläger waren auch Schulkinder, Rechtsanwälte und Bürger, die sich gegen Ladenschließungen, Quarantäneanordnungen, Öffnungsverbote oder Maskenpflicht wehrten. 33 Verfahren hatten Soforthilfemaßnahmen zum Gegenstand. Zudem waren drei Eilverfahren dabei, bei denen es um Verbote oder Auflagen für Versammlungen ging.
Beim Verwaltungsgericht Magdeburg waren es 44 Verfahren. Auch hier ging es im Wesentlichen um Maskenpflicht, Quarantäneanordnungen, Ladenschließungen, Betriebsuntersagungen und Sportstätten. Mehrere Eil- und Klageverfahren betrafen die Maskenpflicht in Schulen und Universitäten. In einem Eilverfahren ging es ums Arbeiten von zuhause.
Das Oberverwaltungsgericht registrierte bis Ende 2020 insgesamt 91 Verfahren mit Bezug zur Pandemie. In erster Instanz ging es in 68 Fällen um Verordnungen der Landesregierung über Maßnahmen zur Eindämmung des Virus. Geklagt wurde zum Beispiel gegen die Schließungen von Gaststätten, Hotels und Ferienwohnungen, Friseursalons, Fitnessstudios, Prostitutionsstätten und Wettannahmestellen. Zudem gab es 23 Beschwerden in Eilverfahren.
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Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH