Diebstahl von 242 Tablets aus Schule

20. Juli 2021 ©
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Berlin (dpa/bb) – Rund sechs Monate nach dem Diebstahl von 242 neuen Tablets aus einer Berliner Schule hat der Angeklagte auch im zweiten Anlauf des Prozesses geschwiegen.
Der 27-Jährige, der damals als Reinigungskraft an der Schule tätig war, soll Geräte im Gesamtwert von fast 100 000 Euro aus einem mit einer Alarmsicherung ausgestatteten Raum entwendet haben. Er habe einen Generalschlüssel und einen Transponder eingesetzt, so die Anklage. Die Verteidiger des dreifachen Vaters erklärten am Dienstag zu Prozessbeginn am Amtsgericht Berlin-Tiergarten, ihr Mandant werde sich nicht äußern. 
Schüler aus sozial benachteiligten Familien sollten in der Corona-Pandemie die Tablets für den Unterricht zu Hause bekommen. Zeugen erklärten im Prozess, die Geräte seien unangekündigt geliefert worden. Der Hausmeister der Schule sagte, an dem Tag habe er auch den Angeklagten im Gebäude gesehen. Dabei sei der 27-Jährige in Begleitung eines weiteren Mitarbeiters der Firma gewesen, die seit mehreren Jahren in der Schule mit der Reinigung beauftragt war. Schüler hätten sich an dem Tag nicht im Gebäude aufgehalten.
Die 242 Tablets wurden laut Anklage in der Nacht zum 28. Januar 2021 gestohlen - nur wenige Stunden nach der Lieferung. Der 27-Jährige wurde knapp zwei Wochen nach der Tat festgenommen. Die Tablets seien nicht aufgetaucht, hieß es damals. Wegen der Nutzung eines Transponder-Chips zum Ausschalten der Alarmanlage sei das Reinigungspersonal schnell in Verdacht geraten. 
Ein Kriminaloberkommissar sagte vor Gericht, an der Tür hätten sich Spuren befunden, die zunächst auf ein Aufhebeln deuteten. «Doch die Spurenlage war nicht stimmig», so der Beamte. Die Beschädigungen hätten nicht ausgereicht, um eine verriegelte Tür zu öffnen. Das Schloss an sich sei funktionsfähig gewesen. Ermittlungen hätten auch ergeben, dass nur ein kleiner Kreis von Personen von der Lieferung gewusst habe. 
Der Prozess war Anfang Juni im ersten Anlauf gescheitert. Es müssten weitere Zeuge befragt werden, hieß es zur Begründung. Die Verhandlung gegen den inhaftierten Mann geht am 30. Juli mit der Befragung von Zeugen weiter. 
© dpa-infocom, dpa:210720-99-450559/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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