Bundeswehroffizier unter Terrorverdacht

16. Mai 2021 ©
16. Mai 2021 ©
Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Eine versteckte Pistole auf einer Toilette des Wiener Flughafens beendete im Februar 2017 das Doppelleben von Franco A.: Nachdem der Bundeswehroffizier im Rang eines Oberleutnants von der österreichischen Polizei festgenommen worden war, stellte sich beim Abgleich der Fingerabdrücke heraus, dass der Berufssoldat, der seinen Dienst in einer Kaserne im französischen Illkirch versah, auch als angeblicher syrischer Asylbewerber registriert war.
Vom kommenden Donnerstag (20.) an muss sich der aus Offenbach stammende Offizier vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt verantworten.
Die Bundesanwaltschaft wirft ihm die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat vor, die er aus einer «völkisch-nationalistischen Gesinnung» heraus geplant habe. Die Anklage geht davon aus, dass der heute 32-Jährige einen Anschlag auf hochrangige Politiker und Personen des öffentlichen Lebens beabsichtigte, die sich für ihr - aus Sicht des Angeschuldigten - flüchtlingsfreundliches Engagement besonders auszeichneten.
«Als Anschlagsopfer waren nach den Aufzeichnungen des Angeschuldigten unter anderem Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages Claudia Roth sowie Anetta Kahane, Menschenrechtsaktivistin, Journalistin und Gründerin der Amadeu Antonio Stiftung in Berlin, vorgesehen», hieß es im Dezember 2017 bei der Bekanntgabe der Anklage. Franco A habe sich insgesamt vier Schusswaffen, über 1000 Schuss Munition sowie mehr als 50 Sprengkörper beschafft. Mit der fiktiven syrischen Identität soll er vorgehabt haben, den Verdacht nach den Anschlägen auf Asylbewerber zu lenken.
Der Fall klang seinerzeit wie der Stoff eines Politthrillers. Allerdings hatte der OLG-Senat das Verfahren zunächst vor dem Landgericht Darmstadt eröffnen lassen wollen, da er keinen hinreichenden Verdacht für die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat sah, die eine Verhandlung vor dem Staatsschutzsenat des OLG notwendig macht. Nach einer Beschwerde der Bundesanwaltschaft hatte der Bundesgerichtshof diesen Beschluss aufgehoben und das Hauptverfahren vor dem OLG eröffnet. Im November 2017 hatte der Bundesgerichtshof den Haftbefehl aufgehoben, seitdem befindet sich Franco A. auf freiem Fuß.
Völkisch-nationalistische Gesinnung des Angeklagten, flüchtlingsfreundliches Engagement als Motiv für geplante Anschläge - diese Vorwürfe dürften für den 5. Strafsenat des Frankfurter OLG vertraut klingen. Denn hier wurde auch der Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke verhandelt. Der Täter, ein deutscher Rechtsextremist, sah in dem CDU-Politiker einen Verantwortlichen für die deutsche Flüchtlingspolitik und gar für islamistische Anschläge.
Ähnlich wie der Lübcke-Prozess dürfte auch das Verfahren gegen Franco A. große Aufmerksamkeit erhalten. Und ähnlich wie im Lübcke-Prozess dürften viele auf Antworten zu Fragen nach rechten Netzwerken hoffen. Angesichts der andauernden Coronapandemie gibt es allerdings Beschränkungen für Prozessbesucher. Sie müssen eine medizinische Mund-Nase-Bedeckung tragen und die Abstandsregeln einhalten.
Auf der Pressetribüne des Gerichts, auf der normalerweise Platz für 60 Besucher ist, können daher nur 19 Journalisten zugelassen werden - ebenso wie schon beim Lübcke-Prozess. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin haben sich mehr als 100 Journalisten von 36 Medien akkreditiert, um über den Prozess zu berichten. In einem Nebenraum mit Audioübertragung aus dem Gerichtssaal stehen weitere 41 Plätze für Medienvertreter zur Verfügung. Außerdem gibt es knapp 20 Zuschauerplätze im Gerichtssaal.
© dpa-infocom, dpa:210516-99-615634/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Das könnte Sie auch interessieren ...

expand_less