Innensenator Geisel behält sich Einspruch gegen Wahl vor

15. Oktober 2021 ©
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Berlin (dpa/bb) - Berlins Innensenator Andreas Geisel schließt nicht aus, dass auch er beim Berliner Verfassungsgerichtshof Einspruch gegen Ergebnisse der Abgeordnetenhauswahl vom 26.
September einlegt. «Ich behalte mir das ausdrücklich für die Innenverwaltung vor», sagte der SPD-Politiker am Freitag bei einer Sondersitzung des Innenausschusses des Parlaments. Zuvor wolle seine Behörde jedoch das am Donnerstag vom Landeswahlausschuss festgestellte Endergebnis der Wahl und die Berichte zu Rechtsfehlern analysieren.
Die Landeswahlleitung hatte am Donnerstag wegen diverser Pannen am Wahltag einen Einspruch beim Berliner Verfassungsgerichtshof gegen Wahlergebnisse angekündigt. In zwei von 78 Wahlkreisen habe es Rechtsverstöße gegeben, die Auswirkungen auf die Mandatsverteilung haben könnten. Möglich ist in beiden Wahlkreisen nun eine Wiederholung der Wahl. Darüber muss der Verfassungsgerichtshof nach Prüfung der Vorgänge entscheiden.
Geisel zufolge ist abhängig von den laufenden Überprüfungen seines Hauses auch denkbar, dass er Einspruch gegen weitere Ergebnisse in anderen Wahlkreisen einlegt. «Aber auch an dieser Stelle müssen wir das Gesamtwahlergebnis analysieren, ob wir in diesen zwei angesprochenen Wahlkreisen beanstanden oder ob das darüber hinausgeht. Das werden die nächsten Wochen zeigen.»
Am Wahltag habe es Rechtsfehler «in einer nicht unerheblichen Zahl» gegeben, sagte Geisel. Laut amtlichem Endergebnis hätten diese aber nicht zur Folge, «dass die Wahlen insgesamt ungültig werden». «Das ist nicht der Fall.»
© dpa-infocom, dpa:211015-99-607361/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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