U-Ausschuss vernimmt Vize-Wahlleiter der AfD
Der Landeswahlausschuss hatte am 5. Juli 2019 eine Kürzung der AfD-Landesliste beschlossen und dafür formale Mängel geltend gemacht. Die Aufstellung der Liste erfolgte auf zwei verschiedenen Versammlungen mit unterschiedlichen Versammlungsleiter. Zudem wurde das Wahlverfahren mittendrin geändert. Der Wahlausschuss ließ deshalb nur 18 der 61 AfD-Bewerber zu. Die AfD sah darin ein politisches Manöver. Das Verfassungsgericht Leipzig entschied später, dass die AfD mit 30 Listenkandidaten antreten darf. Trotz vieler gewonnener Direktmandate konnte sie von den ihr zustehenden 39 Mandaten nur 38 übernehmen. Ein U-Ausschuss soll nun klären, ob Regierungsmitglieder die Entscheidung des Landeswahlausschusses beeinflussten.
Laut Kluger gab es vor Ablauf der Frist zum Einreichen der Listen drei Gespräche mit der AfD. Dies sei ein Novum gewesen. Bereits am 18. Juni 2019 habe man die Partei auf Mängel hingewiesen. Seiner Kenntnis nach sei bisher in Sachsen noch nie der Fall aufgetreten, dass eine Partei zwei Listen einreichte. Man habe der AfD jede mögliche Unterstützung zukommen lassen und alles getan, um eine Zulassung der Landesliste im Landeswahlausschuss zu ermöglichen. Die Landeswahlleitung habe dem Ausschuss kein Votum vorgeschlagen - schon um nicht in den Verdacht einer Beeinflussung zu geraten. Alle relevanten Punkte seien dem Wahlausschuss neutral vorgetragen worden.
© dpa-infocom, dpa:211014-99-595675/2
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