Bewährungsstrafen für Erzieherinnen
Richter Martin Schleupner verwies darauf, dass jede der Erzieherinnen gleichermaßen für die Aufsicht der Kinder zuständig gewesen sei. Das Gesetz lege fest, dass Kinder unter drei Jahren ständig beaufsichtigt werden müssten. Ein besonders gewissenhafter Mensch hätte ein kleines Kind wie den verunglückten Adam mit seinen zwei Jahren und neun Monaten permanent beobachtet.
Unter den Erzieherinnen dieser Gruppe habe sich aber eine Reihe von Nachlässigkeiten eingeschlichen. So sei der Ausflug der Gruppe nicht wie vorgeschrieben in einem Buch vermerkt worden, die Kinder seien nicht immer wieder gezählt worden. Spätestens als eine Passantin darauf aufmerksam machte, dass ein Mädchen hinter der Gruppe zurückgeblieben sei, hätte man erneut zählen müssen. Den Erzieherinnen aber war erst in der Kita aufgefallen, dass ein Kind fehlte.
Die Familie des toten Jungen trat im Prozess als Nebenkläger auf. Der Vater, der den ganzen Prozess im Gerichtssaal verfolgt hatte, wolle das Urteil erst einmal sacken lassen, sagte Thomas Klaus, der die Familie vertrat. «In meinen Augen entspricht das Urteil im Großen und Ganzen den Erwartungen. Wir hatten uns aber für eine differenzierte Strafbemessung ausgesprochen. Wir hatten durchaus gewürdigt, dass eine der Angeklagten geäußert hat, dass sie zu der Schuld steht und für sich annimmt.»
Ronni Krug, der die älteste der drei Erzieherinnen verteidigte, kündigte Berufung an. Für seine Mandantin stehe viel auf dem Spiel. Mit dem Urteil gelte sie als vorbestraft, was Konsequenzen für ihre Tätigkeit als Erzieherin habe. Anders als die beiden jüngeren Frauen im Alter von 23 und 31 Jahren könne sie sich nicht mehr beruflich umorientieren und wolle weiter als Erzieherin arbeiten. Die jüngste Angeklagte absolviert derzeit eine neue Berufsausbildung. Die 31-Jährige will ebenfalls den Beruf wechseln und könne sich nicht mehr vorstellen, als Erzieherin zu arbeiten. Alle drei Frauen sind seit dem tragischen Unglück krankgeschrieben.
© dpa-infocom, dpa:210902-99-63080/6
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