«Brauchen flexibleres Verfahren»
Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass die Landkreise und kreisfreien Städte mehr Handlungsspielraum erhalten. Sie sollen per Allgemeinverfügung einzelne Bereiche von Verschärfungen ausnehmen können, wenn diese nachweislich nicht zum Anstieg des Infektionsgeschehens beigetragen haben. Durch die laufende Verbandsbeteiligung kann sich der Entwurf nochmals ändern.
Gleichzeitig ist geplant, die Regelungen in denjenigen Bereichen zu verschärfen, die laut Staatskanzlei «zuletzt nachweislich erheblich zur Zunahme der Infektionen beigetragen haben». Vorgesehen ist darin beispielsweise, Diskotheken, Clubs, Bars und Shisha-Lokale bei einer Inzidenz über 10 zu schließen.
Das dynamische Infektionsgeschehen zeige das «unverantwortliche Verhalten vieler Menschen», sagte Bullerdiek mit Blick auf Berichte über Corona-Ausbrüche in Diskotheken. Hier sollten konsequent Bußgelder verhängt werden. «Wir werden sehen, dass wir ein flexibleres Verfahren bekommen. Das brauchen wir», sagte Bullerdiek.
Die niedersächsische Staatskanzlei sieht in der Anpassung der Verordnung eine «notwendige Übergangsregelung», bis sich Bund und Länder unter anderem über neue Maßstäbe zur Bewertung der Corona-Lage jenseits der Sieben-Tage-Inzidenz geeinigt haben. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte in Aussicht gestellt, die nächste, eigentlich erst für Ende August vorgesehene Ministerpräsidentenkonferenz zur Corona-Pandemie vorzuziehen.
© dpa-infocom, dpa:210726-99-536024/2
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