Streit um Vereinshaftung für Fans sehr grundsätzlich

1. Juli 2021 ©
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Karlsruhe (dpa) - Im Streit um hohe Geldstrafen für Fußballvereine wegen ihrer Fans muss sich der Deutsche Fußball-Bund (DFB) vor dem Bundesgerichtshof (BGH) vielen kritischen Fragen stellen.
Das Verfahren, das der Regionalligist FC Carl Zeiss Jena angestoßen hat, habe sehr grundsätzliche Bedeutung, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Koch am Donnerstag in der Verhandlung in Karlsruhe. Er hinterfragte unter anderem, dass der Gastverein, der keinen Einfluss auf den Stadionbetrieb habe, genauso haften muss wie der Gastgeber. Das Urteil soll in den nächsten Monaten verkündet werden, der genaue Termin stand zunächst nicht fest. (Az. I ZB 54/20)
2018, als der FCC noch in der 3. Liga spielte, waren im Jena-Fanblock bei zwei Heimspielen und einem Auswärtsspiel Bengalos und andere Pyrotechnik gezündet worden. Nach der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB haften dafür die Vereine, der FCC soll knapp 25 000 Euro zahlen. Der Verein sieht sich ohne Schuld bestraft und ist inzwischen bis vor das oberste Zivilgericht gezogen. Zuletzt hatte das Frankfurter Oberlandesgericht einen Schiedsspruch des zuständigen Schiedsgerichts zugunsten des DFB bestätigt. Dagegen richtet sich nun die Rechtsbeschwerde des FCC in Karlsruhe.
© dpa-infocom, dpa:210701-99-220149/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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