Radfahrer nach Tod einer Fußgängerin
24. Juni 2021
©
24. Juni 2021
©
Berlin (dpa/bb) – Ein Radfahrer, der bei roter Ampel mit seinem Fahrrad eine Fußgängerin anfuhr, die später an den Unfallfolgen starb, ist wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 1600 Euro verurteilt worden.
Der Angeklagte sei in Gedanken gewesen und habe die Frau aus Unachtsamkeit übersehen, begründete das Amtsgericht Berlin-Tiergarten am Donnerstag sein Urteil. Der 24-Jährige hatte zuvor gestanden. Er sei bei der Fahrt im Juni 2020 im Ortsteil Mahlsdorf mit seinen Gedanken bei seinem damaligen Praktikum gewesen und habe «nicht auf den Verkehr geachtet».
Der Angeklagte war mit seinem Fahrrad auf dem Radweg an der rechten Straßenseite des Hultschiner Damms unterwegs, als er eine für Radfahrer rote Ampel ignorierte. Er habe die 86-Jährige angefahren und zu Boden gebracht, so die Anklage. Der Sturz habe unter anderem zu einer schweren Kopfverletzung geführt. Die 86-jährige Frau sei etwa drei Wochen später an den Folgen des Unfalls gestorben.
Der 24-Jährige erklärte, er sei mit normalem Tempo gefahren. Die für ihn rote Ampel habe er nicht bemerkt. Bis heute denke er jeden Tag an den Unfall. Er fahre seitdem nicht mehr Auto und nicht mehr Fahrrad. Die alte Dame habe er noch mehrfach im Krankenhaus besucht. «Es tut mir sehr leid», sagte er.
Der Angeklagte, der noch nie wegen Delikten im Straßenverkehr aufgefallen sei, habe sich am Unfallort vorbildlich verhalten, sich um das Opfer gekümmert und Rettungskräfte alarmiert, hieß es weiter im Urteil. Das Gericht blieb mit der verhängten Strafe von 80 Tagessätzen zu je 20 Euro knapp unter der vom Staatsanwalt geforderten Strafe von 1800 Euro. Der Verteidiger hatte keinen konkreten Antrag gestellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
© dpa-infocom, dpa:210624-99-129496/3
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH