Pfand bereitet BGH-Richtern Kopfzerbrechen

17. Juni 2021 ©
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Karlsruhe (dpa) - Die Frage, wie Lebensmittelmärkte in Werbeprospekten Flaschen oder Gläser mit Pfand auszuweisen haben, beschäftigt seit Donnerstag den Bundesgerichtshof (BGH).
Der Verband Sozialer Wettbewerb hat eine Kette mit Sitz in Kiel verklagt, die bei Getränken und Joghurt die reinen Preise abdruckte, mit dem Zusatz «zzgl. ... € Pfand». So handhaben es die meisten Händler.
Nach der deutschen Preisangabenverordnung wäre das auch korrekt. Dort steht, dass «eine rückerstattbare Sicherheit» extra anzugeben ist, nicht im Gesamtbetrag. Aber hier wird der Fall kompliziert: Denn diese Vorschrift ist wohl inzwischen durch europäisches Recht überholt, die deutsche Verordnung wurde aber nicht angepasst.
Die BGH-Richterinnen und Richter müssen diesen Konflikt nun auflösen. Das Urteil soll erst in nächster Zeit verkündet werden, ein Termin stand zunächst nicht fest. Es ist auch denkbar, dass der Senat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) einschaltet. (Az. I ZR 135/20)
© dpa-infocom, dpa:210617-99-33621/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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