Angeklagter legt Revision ein
28. Mai 2021
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28. Mai 2021
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Potsdam (dpa/bb) - Der Mord an einer Frau in Werder (Potsdam-Mittelmark) beschäftigt weiter die Gerichte.
Der Angeklagte, der vom Landgericht Potsdam vergangene Woche wegen Mordes an seiner Ehefrau zu lebenslanger Haft verurteilt worden ist, hat Revision eingelegt. Das bestätigte ein Gerichtssprecher auf Nachfrage. Nun muss sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall befassen.
Das Landgericht hatte den Deutschen wegen Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, Nötigung und unerlaubten Führens einer Schusswaffe am Donnerstag vergangener Woche schuldig gesprochen. Er soll seine Ehefrau erst mit einem Messer attackiert und dann ihren Kopf in einem Teich minutenlang unter Wasser gedrückt haben. Die Tat geschah vor den Augen der beiden Kinder.
Die Frau wollte sich laut Anklageschrift von ihm trennen und wohnte mit den Kindern in einer Ferienwohnung in Werder. Der Mann gab an, er habe in Notwehr gehandelt, seine Frau habe ihn mit Tabletten vergiften wollen.
Die Richter stellten auch die besondere Schwere der Schuld fest. Danach kann der Verurteilte nach 15 Jahren nur in Ausnahmefällen frei kommen, beispielsweise wenn er krank ist. Andernfalls kann bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe nach frühestens 15 Jahren ein Antrag gestellt werden, die Strafe zur Bewährung auszusetzen.
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Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH