Gaststätten und Hotels im Landkreis Anhalt-Bitterfeld öffnen
19. Mai 2021
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19. Mai 2021
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Köthen (dpa/sa) - Gaststätten und Beherbergungsbetriebe im Landkreis Anhalt-Bitterfeld dürfen ab Donnerstag im Rahmen eines Modellprojekts in der Corona-Pandemie wieder öffnen.
Das Projekt sei bis zum 17. Juni begrenzt und ende vorzeitig, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen den Wert von 100 überschreitet, teilte das Landratsamt am Mittwoch in Köthen mit. Derzeit liegt sie bei 29,7.
Gaststätten und Beherbergungsbetriebe, die öffnen wollen, müssen dies dem Landkreis anzeigen. Teilnehmen können nur solchde, die das Konzept und die Anforderungen des Landratsamtes akzeptieren und das schriftlich bestätigen. Dazu gehört, dass sie einen Testbeauftragten benennen. Dieser muss dafür sorgen, dass alle Beschäftigten mindestens zwei Mal pro Woche per Schnelltest getestet und die jeweiligen Ergebnisse dokumentiert werden.
Auch Gäste müssen einen negativen Corona-Test nachweisen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Das gilt den Angaben zufolge für alle Erwachsenen und für Kinder ab Vollendung des sechsten Lebensjahres. Ein Selbsttest genügt nicht. Von der Testpflicht ausgenommen sind vollständig Geimpfte sowie Genesene, die einen Nachweis haben und keine Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen. Eine Sonderregelung gilt für die Außenbereiche gastronomischer Betriebe: Hier reicht auch ein vor Ort vorgenommener negativer Selbsttest aus, um bewirtet werden zu können.
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Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH