Verfahren gegen Pharma-Mitarbeiter muss eröffnet werden

7. Mai 2021 ©
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Oldenburg (dpa/lni) - Das Oberlandesgericht Oldenburg (OLG) hat die Eröffnung eines Verfahrens wegen des Verdachts der illegalen Ausfuhr tödlich wirkender Tierarzneimittel angeordnet.
Das OLG folgte mit seinem Beschluss am Freitag der Beschwerde der Staatsanwaltschaft und kassierte eine Entscheidung des Landgerichtes, das die Anklage gegen drei Pharma-Mitarbeiter aus rechtlichen Gründen nicht verhandeln wollte.
Es geht um Ausfuhren von Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Pentobarbital, das zum Einschläfern von Tieren genutzt wird, in manchen Staaten aber auch zur Vollstreckung der Todesstrafe. Der Vertrieb der künstlich hergestellten Chemikalie unterliege strengen Regeln. Zur Ausfuhr werde eine Genehmigung des Außenwirtschaftsamts benötigt, betonte das OLG.
Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hatte Ende 2019 Anklage gegen die drei Angeschuldigten wegen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz erhoben. Es handelt sich um ein Pharmaunternehmen im Kreis Cloppenburg. Das Unternehmen habe von November 2017 bis Februar 2018 ohne Genehmigung in fünf Fällen Tierarzneimittel nach Japan und in die USA ausgeführt, so der Vorwurf.
Das Landgericht führte aber aus, dass das angeklagte Verhalten nicht bestraft werden könne, da es zwischenzeitlich rechtlich nicht strafbar gewesen sei und deshalb eine «Strafbarkeitslücke» bestanden habe. Der Argumentation folgte das OLG nicht: Der Bundesgesetzgeber habe ersichtlich die Ausfuhr von Chemikalien, die zur Vollstreckung der Todesstrafe und Folter verwendet werden könnten, generell unter Strafe stellen wollen.
© dpa-infocom, dpa:210507-99-505228/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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