Nach Bagger-Besetzung im Tagebau

4. Mai 2021 ©
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Cottbus (dpa/bb) - Nach der Baggerbesetzung im Tagebau Welzow-Süd im Februar 2019 ist das Verfahren gegen drei Aktivisten des Anti-Kohle-Bündnisses Ende Gelände vor dem Landgericht Cottbus gegen eine Geldzahlung vorläufig eingestellt worden.
Die drei Angeklagten müssen innerhalb von sechs Wochen jeweils 750 Euro zahlen, wie das Gericht nach dem Prozess am Dienstag mitteilte (Az.: 25 Ns 24/19). Die Umweltschützer waren wegen gemeinschaftlichen Hausfriedensbruchs angeklagt.
Gemeinsam mit weiteren Aktivisten sollen die drei Angeklagten gegen den Willen der Berechtigten in den frühen Morgenstunden des 4. Februar 2019 das Tagebaugelände Welzow-Süd in der Lausitz (Spree-Neiße) betreten haben und anschließend auf einen Bagger geklettert sein. Dort seien sie auch trotz Aufforderung der Polizei geblieben. Die drei waren mit weiteren Aktivisten festgenommen worden, da sie ihre Personalien nicht bekannt gaben.
Im ersten Prozess vor dem Amtsgericht Cottbus wurden die drei Angeklagten am 25. Februar 2019 wegen Hausfriedensbruchs verurteilt. Dagegen legten sie Berufung ein. Mit der Aktion forderten die Aktivisten einen sofortigen Kohleausstieg.
© dpa-infocom, dpa:210504-99-461594/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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