Chemnitz: Demo-Verbot von Corona-Kritikern
23. April 2021
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Das Verwaltungsgericht hat das Verbot der für Samstag geplanten Kundgebung von Gegnern der Corona-Maßnahmen in der Stadt bestätigt. Auch Versammlungen unter freiem Himmel komme ein relevantes Infektionspotenzial zu, hieß es am Freitag zur Begründung.
(dpa/sn) - Das Verwaltungsgericht hat das Verbot der für Samstag geplanten Kundgebung von Gegnern der Corona-Maßnahmen in der Stadt bestätigt. Auch Versammlungen unter freiem Himmel komme ein relevantes Infektionspotenzial zu, hieß es am Freitag zur Begründung. Dabei bezog sich das Gericht nicht nur auf die Demonstration selbst, sondern auch auf mögliches Gedränge am Einlass sowie die An- und Abreise der Teilnehmer. Außerdem wurde auf das hohe Infektionsgeschehen in der Stadt und dem Umland sowie eine fast volle Belegung der Betten auf Intensivstationen verwiesen.
Die Gruppe « steht auf» hatte eine Kundgebung mit bis zu 5000 Teilnehmern am Karl-Marx-Monument angemeldet. Das hatte die Stadt mit Blick auf die geltenden Vorschriften zur Eindämmung der Corona-Pandemie untersagt. Dagegen ging die Initiative juristisch vor, konnte sich im Eilverfahren nun aber nicht durchsetzen. Sie kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.
Das Bündnis hatte schon Ende März erneut in der er Innenstadt eine größere Kundgebung abhalten wollen, die damals von der Stadt mit Blick auf das hohe Infektionsgeschehen untersagt worden war. Auch dieses Verbot war von Gerichten bestätigt worden. Trotzdem war es in der Innenstadt zu Ansammlungen gekommen, wobei laut Polizei in einem Fall mutmaßliche Rechtsextremisten auch Polizisten attackierten.
Die Polizeidirektion bereitet sich unabhängig von dem Verbot auf einen Einsatz in der Stadt vor. Schwerpunkt werde die Innenstadt sein, informierte Sprecherin Jana Ulbricht am Freitag. Deswegen könne es dort am Samstagnachmittag zu Verkehrsbehinderungen kommen.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH