Erklärung zu früheren Aussagen
9. November 2021
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9. November 2021
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Itzehoe (dpa) - Im Prozess gegen eine ehemalige KZ-Sekretärin vor dem Landgericht Itzehoe wird heute (10.00 Uhr) eine Erklärung ihres Verteidigers erwartet.
Das Gericht hat ihn gebeten, mit seiner 96 Jahre alten Angeklagten zu klären, ob frühere Zeugenaussagen von ihr in dem Verfahren eine Rolle spielen dürfen. Nach Angaben von Anwalt Wolf Molkentin war seine Mandantin bereits 1954 vor dem Prozess gegen KZ-Kommandant Paul Werner Hoppe als Zeugin gehört worden. Weitere Zeugenaussagen hatte sie 1964, 1966 und 1982 gemacht.
Die Protokolle dieser Aussagen darf das Gericht jetzt nur mit Zustimmung der Angeklagten verwenden. Der Historiker Stefan Hördler hat jedoch für ein Gutachten bereits auf die Äußerungen zurückgegriffen. Die Strafkammer will Hördler am Dienstag weiter anhören.
Irmgard F. war nach Angaben der Staatsanwaltschaft Schreibkraft in der Kommandantur des KZ Stutthof bei Danzig. Die Anklage wirft ihr Beihilfe zum Mord in über 11.000 Fällen vor. Sie habe von Juni 1943 bis April 1945 als Zivilangestellte in der Kommandantur des deutschen Konzentrationslagers gearbeitet.
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Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH