Landwirt scheitert in A49-Streitfall vor Gericht

19. Oktober 2021 ©
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Alsfeld (dpa/lhe) - Ein landwirtschaftliches Grundstück im Vogelsbergkreis kann auch weiterhin für den Weiterbau der Autobahn 49 genutzt werden.
Das Amtsgericht Alsfeld wies am Dienstag den Antrag eines Landwirtes auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück. Damit wollte er untersagen lassen, dass auf dem Gelände in Kirtorf Maschinen und Materialien für die A49-Bauarbeiten betrieben oder gelagert werden sowie eine vorhandene Baustraße befahren wird. Die Entscheidung des Gerichts hatte vor allem formale Gründe: Aus Sicht der Kammer fehlte dem Antrag des Klägers die für solche Eilverfahren notwendige Dringlichkeit, wie ein Sprecher erläuterte.
Der Landwirt aus Mittelhessen - Unterpächter des Wiesengrundstücks - habe die Dringlichkeit quasi selbst widerlegt, so die Auffassung des Gerichts. Denn er habe das Verfahren nicht zügig genug vorangetrieben. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Derzeit laufen die Bauarbeiten für den umstrittenen Lückenschluss der A49 in Mittelhessen. Kirtorf liegt nahe dem Dannenröder Forst, in dem im vergangenen Herbst unter heftigen Protesten von Umwelt- und Klimaschützern Bäume für den Weiterbau der Autobahn gefällt wurden.
Dem Gerichtssprecher zufolge drehte sich die Verhandlung am Dienstag um die Nutzung des Geländes für die Arbeiten. Die Frage nach dem Bau eines Brückenpfeilers für die A49 sei nicht Thema gewesen.
© dpa-infocom, dpa:211019-99-652739/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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