Hauseigentümer angeklagt
19. Oktober 2021
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19. Oktober 2021
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Zweibrücken (dpa/lrs) - Ein Jahr nach dem Tod zweier Kinder bei einem Brand in Pirmasens hat die Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Brandstiftung Anklage gegen den Hausbesitzer erhoben.
Das teilte die Justizbehörde in Zweibrücken am Dienstag mit.
Der Staatsanwaltschaft zufolge war es in der Nacht auf den 6. November 2020 aufgrund eines Defekts im Zählerschrank zum Brand des Treppenhauses gekommen - Grund war demnach die dauerhafte Flurbeleuchtung. Der fehlende Rauchmelder führte nach Ansicht der Anklagebehörde zu einer derart späten Entdeckung des Brandes, dass zwei Mädchen nicht mehr gerettet werden konnten. Ihr Tod hätte der Staatsanwaltschaft zufolge «mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit» bei ordnungsgemäßer Anbringung von Warnmeldern und der Reparatur der Flurbeleuchtung verhindert werden können.
Der 64 Jahre alte Eigentümer hatte 2020 einen Mietvertrag mit den Eltern der Mädchen geschlossen. Der Mann habe den Ermittlungen zufolge aber nicht die Warnmelder kontrolliert und im Treppenhaus und Obergeschoss keine Warnmelder anbringen lassen. Er habe auch nichts gegen die dauerhaft eingeschaltete Flurbeleuchtung unternommen.
Für fahrlässige Tötung und fahrlässige Brandstiftung sieht das Gesetz einen Rahmen zwischen Geldbuße und Haftstrafe bis zu fünf Jahren vor.
© dpa-infocom, dpa:211019-99-651398/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH