Corona-Streitfall wird verhandelt
13. Oktober 2021
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13. Oktober 2021
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Erfurt (dpa) - Mit der Bezahlung von Minijobbern während der Schließung von Fachgeschäften im Corona-Lockdown beschäftigt sich heute das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.
Es handele sich um den ersten Corona-Streitfall, der beim Bundesarbeitsgericht verhandelt werde, sagte eine Gerichtssprecherin. Bei der Klage geht es um den Anspruch einer Minijobberin aus Niedersachsen auf Bezahlung während einer von den Behörden angeordneten Geschäftsschließung im April 2020.
Die Klägerin konnte dadurch einen Monat lang keine Arbeitsleistung als Verkäuferin in einem Geschäft für Nähmaschinen und Zubehör erbringen. Sie pocht auf ihre Bezahlung und argumentiert, die Schließung des Geschäfts während der Pandemie gehöre zum Betriebsrisiko, das Arbeitgeber tragen müssten. Die Vorinstanzen gaben ihrer Klage statt.
Im Gegensatz zu ihren Angestellten in Voll- und Teilzeit konnten Einzelhändler geringfügig Beschäftigte während der Corona-Lockdownphasen nicht in Kurzarbeit schicken.
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Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH