Räumungsurteil-Prüfung in zwei Wochen

1. Oktober 2021 ©
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Düsseldorf (dpa/lnw) - Die nordrhein-westfälische Landesregierung will erst zum Ablauf der Rechtsmittelfrist in zwei Wochen bekanntgeben, ob sie gegen das Urteil zur Räumung des Hambacher Forsts vorgeht.
«Bis dahin werden wir sehen, ob es eine materiell-rechtliche Möglichkeit gibt, das Urteil anzugreifen», sagte die Abteilungsleiterin im Bauministerium, Diane Jägers, am Freitag im Bauausschuss des Landtags. Die Prüfung dazu laufe noch. Die Landesregierung sei nicht Verfahrensbeteiligte und könne deshalb nicht selber Berufung einlegen. Sie will den Angaben zufolge aber prüfen, ob sie noch nachträglich einen Antrag auf Beiladung zu dem Prozess stellen kann.
Das Verwaltungsgericht Köln hatte am 8. September entschieden, dass die Räumung der Baumhäuser im Herbst 2018 durch die Stadt Kerpen rechtswidrig gewesen sei. Die Landesregierung hatte die Stadt Kerpen und den Kreis Düren zu der Räumung angewiesen, als Grund führte sie Brandschutz-Bestimmungen an. Laut Urteil waren diese aber nur vorgeschoben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Beteiligten können bis Mitte Oktober einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen.
© dpa-infocom, dpa:211001-99-442177/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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