Arbeitgeber darf bei Quarantäne Impfstatus abfragen
Für die meisten Nicht-Geimpften soll es bei Verdienstausfällen, die wegen einer angeordneten Quarantäne entstehen, spätestens vom 1. November an keine Entschädigung vom Staat mehr geben. Greifen soll dies für alle, für die es eine Impfempfehlung gegen das Coronavirus gibt und die sich auch impfen lassen können. Konkret geht es um Tätigkeitsverbote oder eine Quarantäne, wenn man Kontaktperson von Corona-Infizierten war oder aus einem Risikogebiet im Ausland zurückkehrt.
Lahl ist derzeit in Gesprächen mit dem Landesdatenschutzbeauftragten Stefan Brink über die Abfrage des Impfstatus. Brink hatte schon vor kurzem davor gewarnt, privaten Unternehmen die Möglichkeit zu geben, solche Gesundheitsdaten abzufragen. Der Amtschef im Sozialressort sieht hier aber kaum Spielraum. «Es wird in Baden-Württemberg keine datenschutzrechtliche Sonderregelung geben.» Wenn es Bedenken gebe, sollten sich die Datenschützer in Bund und Ländern erst darüber einig werden. Da die Impfbereitschaft langsamer zunimmt als nötig, hatte die Landesregierung schon angekündigt, den Druck auf ungeimpfte Erwachsene erhöhen zu wollen.
Der Unternehmerverband begrüßte, dass Ungeimpfte künftig nicht mehr entschädigt werden sollen. «Wir halten das für sehr sinnvoll. Es ist eine Frage der Solidarität, dass denjenigen, die sich aus freien Stücken gegen eine Impfung entscheiden, keine Fortzahlung gewährt wird», sagte Hauptgeschäftsführer Peer-Michael Dick dem Sender SWR Aktuell. Er betonte aber auch, dass viele Fragen der Praxis noch offen seien. So könnten Beschäftigte während einer Quarantäne die Möglichkeit zur Krankschreibung ausnutzen. «Wir fürchten durchaus einen gewissen Anstieg von - ich sage mal - nicht ganz korrektem Verhalten», sagte Dick. So könnten sich Mitarbeiter ohne Impfung krankschreiben lassen, um die Quarantäne zu umgehen.
© dpa-infocom, dpa:210923-99-332389/3
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