Schwesig begrüßt Urteil zum Rundfunkbeitrag
Die Richter gaben mit ihrem Urteil einer Beschwerde von ARD, ZDF und Deutschlandradio gegen die Blockade der Beitragserhöhung statt und rügten Sachsen-Anhalt, das dem vereinbarten Staatsvertrag als einziges Land die Zustimmung versagt hatte.
Die AfD-Landtagsfraktion sprach hingegen von einer «gefälligen Entscheidung der Verfassungsrichter» und nahm das Urteil zum Anlass, ihre Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu erneuern. «Wir müssen weg vom zwangsgebührenfinanzierten Fernsehen hin zu einem Grundfunk, wie ihn die AfD fordert», sagte der Abgeordnete Thomas de Jesus Fernandes.
© dpa-infocom, dpa:210805-99-729470/3
Das könnte Sie auch interessieren ...
Keine ähnlichen Artikel gefunden.