Schwesig begrüßt Urteil zum Rundfunkbeitrag

5. August 2021 ©
5. August 2021 ©
Array
Die Richter gaben mit ihrem Urteil einer Beschwerde von ARD, ZDF und Deutschlandradio gegen die Blockade der Beitragserhöhung statt und rügten Sachsen-Anhalt, das dem vereinbarten Staatsvertrag als einziges Land die Zustimmung versagt hatte.
(Az. 1 BvR 2756/20 u.a.) Mecklenburg-Vorpommern hatte wie 14 andere Bundesländer dem ursprünglichen Vertrag zur Anpassung des Rundfunkbeitrages zugestimmt. «Das Urteil muss jetzt umgesetzt werden», forderte Schwesig.
Die AfD-Landtagsfraktion sprach hingegen von einer «gefälligen Entscheidung der Verfassungsrichter» und nahm das Urteil zum Anlass, ihre Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu erneuern. «Wir müssen weg vom zwangsgebührenfinanzierten Fernsehen hin zu einem Grundfunk, wie ihn die AfD fordert», sagte der Abgeordnete Thomas de Jesus Fernandes.
© dpa-infocom, dpa:210805-99-729470/3
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Das könnte Sie auch interessieren ...

Keine ähnlichen Artikel gefunden.

expand_less