BGH hebt Strafmaß nach brutalem Messerangriff in Gera auf

3. August 2021 ©
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Gera (dpa/th) - Nach einem brutalen Messerangriff auf offener Straße in Gera im Februar 2020 hat der Bundesgerichtshof (BGH) die fünfjährige Jugendstrafe für den damals 15-jährigen Angeklagten aufgehoben.
Der Schuldspruch war berechtigt, «der Strafausspruch hingegen hält rechtlicher Nachprüfung nicht stand», wie der BGH in Karlsruhe am Dienstag mitteilte.
Das Landgericht Gera hatte den Jugendlichen, der zwei Geraer mit einem Messer schwer im Gesicht verletzte, im Juli vergangenen Jahres wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit schwerer und gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren verurteilt. Dagegen war er in Revision gegangen. Die Sache muss jetzt neu verhandelt werden.
Der Schuldspruch wurde beim BGH bestätigt, jedoch dahingehend klargestellt, dass der Angeklagte des versuchten Totschlags in zwei tateinheitlichen Fällen, jeweils in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und in einem Fall in weiterer Tateinheit mit schwerer Körperverletzung, schuldig ist.
Der BGH wies darauf hin, dass das Landgericht zu der Frage, ob der Angeklagte im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit gehandelt hat, zwei Sachverständige angehört, aber nur die Überlegungen eines Sachverständigen in den Urteilsgründen erwähnt hatte. Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass der Blutalkohol des Angeklagten klar definiert werden müsse. Auch werde bei der Beurteilung des Tatverhaltens eine mögliche Alkoholgewöhnung zu erörtern sein.
Bei der Attacke in einer Februarnacht 2020 waren auch zwei weitere junge Männer beteiligt: Das betrunkene Trio war auf die zwei Geraer mit Schlägen und Tritten losgegangen. Die Mitangeklagten 21 und 19 Jahre alten Männer erhielten Bewährungsstrafen von einem Jahr sowie einem Jahr und drei Monaten.
© dpa-infocom, dpa:210803-99-685055/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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