Haftbefehl gegen einen Angeklagten außer Vollzug

30. Juli 2021 ©
30. Juli 2021 ©
Trier (dpa/lrs) - Im Prozess um Cybercrime-Machenschaften in einem unterirdischen Bunker an der Mosel ist einer der Angeklagten frei gekommen.
Der Haftbefehl gegen ihn sei am vergangenen Montag außer Vollzug gesetzt worden, sagte der Sprecher des Landgerichts Trier am Freitag. Es handele sich um den Angeklagten, der zu Beginn des «Cyberbunker-Prozesses» über mehrere Prozesstage ausgesagt habe. Nun habe er sich noch mal ergänzend zur Sache eingelassen, sagte der Sprecher. Zuvor hatte der «Trierische Volksfreund» darüber berichtet.
Zu Beginn des großen Cybercrime-Prozessen im Oktober 2020 hatte einer der mutmaßlichen Hauptorganisatoren ausgesagt. Laut Anklage war der Niederländer in der Anlage in Traben-Trarbach als eine «Art Manager» aktiv. In dem Bunker an der Mosel sollen über Hunderte Server kriminelle Geschäfte im Darknet gelaufen sein.
Die Staatsanwaltschaft wirft den insgesamt acht Angeklagten Beihilfe zu rund 250.000 Straftaten vor, darunter millionenschwere Drogendeals, Datenhehlerei, Computerangriffe sowie Falschgeld- und Waffengeschäfte. Sie sollen die illegalen Webseiten gehostet und so Beihilfe zu den von ihren Kunden begangenen Straftaten geleistet haben. Hunderte Polizisten hatten den «Cyberbunker» im Herbst 2019 ausgehoben.
Der Prozess ist derzeit in der Sommerpause und geht Ende August weiter. Wann die Beweisaufnahme geschlossen werde könnte, ist laut Gericht unklar. Terminiert ist das Verfahren bis Ende 2021.
© dpa-infocom, dpa:210730-99-620818/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Das könnte Sie auch interessieren ...

Keine ähnlichen Artikel gefunden.

expand_less