über Reisemitbringsel genau informieren

22. Juli 2021 ©
22. Juli 2021 ©
Erfurt (dpa/th) - Für 1300 Zigaretten und ein halbes Kilogramm Wasserpfeifentabak mussten wegen nicht erfolgter oder unkorrekter Anmeldung beim Zoll knapp 500 Euro gezahlt werden.
Das war die Bilanz der Kontrolle eines ersten Urlaubsfliegers am Flughafen Erfurt-Weimar, wie das Hauptzollamtes Erfurt am Donnerstag mitteilte. «Bei der Rückreise aus dem Urlaub gibt es auch eine Reihe von zollrechtlichen Bestimmungen, die beachtet werden müssen», erläuterte Jessica Weigand, Pressesprecherin des Hauptzollamtes Erfurt.
Neben zahlreichen pandemiebedingten Auflagen der Gesundheitsbehörden, die zu beachten sind, sollten sich Urlauber vor der Rückreise auch damit vertraut machen, welche Mengen für die zollfreie Einfuhr gelten und welche Dinge man gar nicht mitbringen dürfe. Insbesondere bei Reisemitbringseln aus tierischen oder pflanzlichen Bestandteilen sei Vorsicht geboten, da besondere Regelungen zum Tier- und Pflanzenschutz gelten. Der Zoll rate deshalb generell davon ab, derartige Waren einzuführen.
Auch bei Alkohol oder Tabak sollten sich Reisende im Vorfeld über die zulässigen Freimengen informieren. Ansonsten könne es sein, dass Steuern zu zahlen sind. Das gilt den Angaben nach auch bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern oder sogenannten steuerlichen Sondergebieten wie den Kanarischen Inseln.
Weigand empfahl - neben den Informationen auf der Internetseite des Zolls - die Smartphone-App «Zoll und Reise». «Egal, ob Geldbörse als Urlaubssouvenir, Lebensmittel im Gepäck oder Schuhe aus Leder - mit der App kann man noch vor dem Kauf der Waren erkennen, ob Steuern anfallen oder die Waren gar einfuhrverboten sind», sagte sie.
© dpa-infocom, dpa:210722-99-479347/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Das könnte Sie auch interessieren ...

expand_less