Gericht verhandelt über Kutschenunfall

22. Juli 2021 ©
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Neuwerk (dpa) - Bei einem Ortstermin auf der Nordseeinsel Neuwerk hat das Amtsgericht Hamburg am Donnerstag den Hergang eines Wattkutschenunfalls mit drei Verletzten im Jahr 2019 zu klären versucht.
Der Kutscher ist wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. Er soll im Februar 2019 die Rückfahrt von Neuwerk nach Cuxhaven versucht haben, obwohl die Deichsel der Kutsche kaputt war. Schon nach wenigen Metern verlor er die Kontrolle über das Gespann. Die Kutsche kippte um, drei Fahrgäste wurden verletzt. Das Gericht wollte klären, ob dabei Fahrlässigkeit vorlag.
Amtsrichter Johann Krieten ließ sich auf einem anderen Kutschenhof eine Kutsche mit Deichsel und den Unfallwagen ohne Deichsel vorführen. Er ließ auch den Angeklagten mit seinem Wattwagen ohne Deichsel Schleifen und Achten fahren, um die Steuerungsfähigkeit der Kutsche zu überprüfen.
Als Zeuge wurde ein anderer Wattwagenkutscher zum Umgang mit unruhigen Pferden befragt. Bei dem Unfall waren die Zugtiere unruhig gewesen. Eine Zeugin, die sie anfangs geführt hatte, war zur Seite geschleudert worden.
Die Tierschutzorganisation PETA forderte, die bei Touristen beliebten Kutschfahrten zwischen Cuxhaven und Neuwerk zu verbieten. Es komme immer wieder zu schweren Unfällen.
Für den Termin fuhr der Amtsrichter mit dem Schiff auf die Insel. Vor Ort waren auch eine Staatsanwältin, Protokollführer, ein Sachverständiger, der Angeklagte und zwei Rechtsanwälte. Neuwerk liegt zwar vor der niedersächsischen Küste, gehört aber zum Bundesland Hamburg. Az. 255 Ds 276/19
© dpa-infocom, dpa:210722-99-478647/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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