Urteile zu Schadenersatz nach Autoverkauf

19. Juli 2021 ©
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Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet heute (12.00 Uhr) zwei neue Urteile im VW-Abgasskandal.
Diesmal geht es in Karlsruhe um die Frage, ob Diesel-Kläger auch dann Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn das Auto inzwischen weiterverkauft ist.
Die eine Klägerin hatte ihren VW mit dem Skandalmotor EA189 im laufenden Verfahren für rund 4500 Euro verkauft. VW ist der Ansicht, dass die Sache damit erledigt ist: Die Frau habe einen marktgerechten Preis erzielt. Das Kölner Oberlandesgericht (OLG) hatte entschieden, dass der Frau Schadenersatz zustehe - es komme allein darauf an, ob das Auto beim Kauf mangelhaft gewesen sei. Volkswagen sind nach eigenen Angaben rund 1000 ähnliche Fälle bekannt. (Az. VI ZR 575/20)
Im anderen Fall hatte der Kläger seinen VW bei einem Audi-Vertragshändler in Zahlung gegeben und zusätzlich eine «Wechselprämie» von 6000 Euro bekommen. Hier hatte zuletzt das OLG Oldenburg entschieden, dass diese Summe nicht vom Schadenersatz-Anspruch abzuziehen sei. (Az. VI ZR 533/20)
© dpa-infocom, dpa:210719-99-440607/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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