Besetzung der Stelle des Generalstaatsanwaltes rückt näher
13. Juli 2021
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13. Juli 2021
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Gießen (dpa/lhe) - Die Entscheidung über die Besetzung des Amts als Leiter der hessischen Generalstaatsanwaltschaft rückt näher.
Das Verwaltungsgericht Gießen lehnte den Eilantrag eines unterlegenen Bewerbers für den Posten ab. Der Beschluss (5 L1296/21.GI) ist nach Angaben vom Dienstag aber noch nicht rechtskräftig. Binnen zwei Wochen könne Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden, teilte das Verwaltungsgericht mit. Die Stelle des Leiters der Generalstaatsanwaltschaft in Hessen ist seit dem Ausscheiden von Helmut Fünfsinn in den Ruhestand im Frühjahr vergangenen Jahres unbesetzt.
Für die im Dezember 2019 ausgeschriebene Stelle hatte sich unter anderem der Antragsteller beworben, der Richter am Bundesgerichtshof (BGH) ist. Ausgewählt worden sei aber ein verbeamteter Ministerialdirigent im hessischen Justizministerium. Seinen Eilantrag hatte der BGH-Richter den Angaben zufolge damit begründet, dass die dienstlichen Beurteilungen nicht vergleichbar und falsch bewertet worden seien. Sein derzeitiges Amt sei höher zu bewerten.
Dieser Einschätzung folgte das Verwaltungsgericht Gießen nicht. Trotz einer höheren Besoldung auf Bundesebene sei die Wertigkeit der derzeitigen Ämter der Bewerber gleich. Das Justizministerium habe bei seiner Entscheidung geltend gemacht, dass der Ministerialdirigent als ständiger Vertreter eines Generalstaatsanwaltes bereits Erfahrung in dem ausgeschriebenen Amt habe. Das sei ein zulässiges Kriterium, urteilte das Verwaltungsgericht.
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Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH