Verurteilte legen Revision ein
13. Juli 2021
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13. Juli 2021
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Münster (dpa/lhe) - Nach den fünf Urteilen im Hauptprozess um den Missbrauchskomplex Münster haben alle Verurteilten Revision eingelegt, darunter auch ein Mann aus Hessen.
Wie ein Gerichtssprecher am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mitteilte, läuft die Frist in der Nacht zu Mittwoch ab. Die Große Strafkammer hat noch bis etwa Anfang November Zeit für die schriftliche Urteilsbegründung. Mit der Zustellung haben die Anwälte der Verurteilten dann vier Wochen Zeit für die schriftliche Begründung der Revision. Bei diesem Rechtsmittel prüft der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die Entscheidung des Landgerichts auf Rechtsfehler.
Das Gericht hatte am 6. Juli vier Männer und eine Frau verurteilt. Der Drahtzieher, ein 28-jähriger IT-Techniker aus Münster, muss für 14 Jahre ins Gefängnis. Bei ihm sieht das Landgericht Münster 29 Taten, darunter zahlreiche Vergewaltigungen in einer Gartenlaube im Norden von Münster, als erwiesen an. Der Deutsche gilt als Schlüsselfigur.
Die anderen Männer im Alter zwischen 31 und 43 Jahren aus Hannover (Niedersachsen), Schorfheide in Brandenburg und Staufenberg in Mittelhessen wurden zu Haftstrafen zwischen 10 und 12 Jahren und wegen Wiederholungsgefahr ebenfalls zu anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.
Wegen Beihilfe soll die Mutter (46) des IT-Technikers für 5 Jahre ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft hatte auf 6 Jahre plädiert.
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Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH