Einführung von Gehörlosen- und Taubblindengeld beschlossen
8. Juli 2021
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8. Juli 2021
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Wiesbaden (dpa/lhe) - Der hessische Landtag hat die Einführung eines Gehörlosen- und eines Taubblindengeldes beschlossen.
Nach dem am Donnerstag einstimmig im Parlament in Wiesbaden beschlossenen Gesetz wird das Gehörlosengeld monatlich eine Höhe 150 Euro haben. Das Taubblindengeld wird das Doppelte des Blindengelds und damit bis zu 1300 Euro betragen. So sollen etwa die Kosten für technische Hilfsmittel oder für einen Dolmetscher ausgeglichen werden. Rund 4000 Menschen gelten in Hessen als gehörlos oder taubblind.
Mit dem Gesetz zur Teilhabe von Menschen mit Sinnesbehinderungen gehe Hessen einen wichtigen Schritt zur gleichberechtigten Teilhabe aller Bürger in der Gesellschaft, erklärte Sozialminister Kai Klose (Grüne) in der Debatte. Im Haushaltsjahr 2021 sind nach den Plänen der schwarz-grünen Koalition für diese finanzielle Unterstützung einmalig sechs Millionen Euro eingeplant. Künftig werden dann acht Millionen Euro jährlich für das Gehörlosen- und das Taubblindengeld anfallen.
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Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH