Tödlichen Unfall verursacht
7. Juli 2021
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7. Juli 2021
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Saarbrücken (dpa/lrs) - Ein Autofahrer, der wegen eines tödlichen Unfalls in Saarwellingen drei Jahre ins Gefängnis soll, geht gegen das Urteil vor.
Es sei Revision eingelegt worden, teilte eine Sprecherin des Landgerichts Saarbrücken am Mittwoch auf Anfrage mit. Nun wird sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall beschäftigen.
Der Verteidiger des 30-Jährigen hatte eine Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert. Die Höhe hatte er ins Ermessen des Gerichts gestellt. Die Oberstaatsanwältin hatte eine zweijährige Freiheitsstrafe auf Bewährung beantragt.
Der deutsche Staatsangehörige war ursprünglich wegen Mordes durch rücksichtslose und gefährliche Fahrweise angeklagt gewesen. Verurteilt wurde er wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs.
Der Mann war im August 2017 mitten in Saarwellingen (Landkreis Saarlouis) mit Tempo 130 ungebremst in ein Auto vor ihm gerast. Darin starb eine 43-jährige Frau, ihre Tochter (12) erlag zwei Monate später ihren Verletzungen.
Nach Meinung der Kammer hätte sich der 30-Jährige an dem Unfalltag nicht ans Steuer setzen dürfen. Gutachten bestätigten, dass der Mann seit Jahren an Epilepsie litt. «Sie sind nicht verantwortungsvoll genug mit der Erkrankung umgegangen», warf der Vorsitzende Richter dem Angeklagten vor. Nach Ansicht der Oberstaatsanwältin war «nicht leichtfertige bösartige Raserei Grund für dieses schreckliche Ereignis, sondern ein während der Fahrt eintretender Anfall».
Der Angeklagte selbst hatte sich bei dem Vater und Ehemann der Opfer entschuldigt und offiziell bei der Behörde einen lebenslangen Verzicht auf seine Fahrerlaubnis erklärt.
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Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH