NRW-Justizminister räumt Fehlinfos im Fall Amad A. ein

21. Juni 2021 ©
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Düsseldorf (dpa/lnw) - NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) hat eingeräumt, im Fall Amad A.
den Landtag zweimal falsch unterrichtet zu haben. Beide Male hätten sich die Informationen aber erst im Nachhinein als falsch herausgestellt, sagte Biesenbach am Montag als Zeuge im Untersuchungsausschuss zum Tod des jungen Syrers.
Einmal sei es seine Mitteilung gewesen, Amad A. habe in seiner brennenden Zelle die Meldetaste nicht gedrückt. Später habe sich anhand von Aufzeichnungen gezeigt, dass die Taste doch gedrückt worden sei. Er habe die Abgeordneten immer möglichst rasch unterrichten wollen und das Risiko in Kauf genommen, dass Informationen sich im Nachhinein anders darstellen. Er habe sein Verhalten inzwischen geändert.
Amad A. war 2018 unschuldig inhaftiert worden und nach einem Brand in seiner Zelle, den er wohl selbst gelegt hatte, gestorben. Der Haftbefehl, der ihn hinter Gitter gebracht hatte, galt aber nicht ihm, sondern einem Schwarzen aus dem westafrikanischen Mali, der dem Syrer überhaupt nicht ähnlich sah. Amad A. hatte vergeblich seine Unschuld beteuert und wochenlang hinter Gittern gesessen.
Als Konsequenz aus dem Fall Amad A. habe er die sogenannte Manteuffel-Kommission ins Leben gerufen, um den Strafvollzug zu überprüfen und etwaige Mängel abzustellen, so dass eine Wiederholung ausgeschlossen sei, sagte Biesenbach.
So werde inzwischen, wenn ein Gefangener behaupte, nicht der Gesuchte zu sein, dessen Identität erneut überprüft. Die Anstaltsleiter seien angewiesen, sicherzustellen, dass solchen Hinweisen sorgfältig nachgegangen werde. Außerdem sei man dabei, alle Zellen mit schwer brennbaren Matratzen auszustatten.
Zudem sei man sehr bemüht, die Versorgung psychisch kranker Gefangener zu verbessern. Der Anteil psychisch auffälliger Strafgefangener habe sich massiv erhöht.
Auf die Frage, ob er im Fall Amad A. Fehler in seinem Verantwortungsbereich sehe, wich Biesenbach aus: Dies sei eine Bewertung, die der Untersuchungsausschuss zu treffen habe.
Er habe den Vater des Syrers Amad A. damals zu einem Gespräch ins Ministerium eingeladen, das mehr als eine Stunde gedauert habe, berichtete Biesenbach. «Das war kein leichtes Gespräch. Er hat seinen Sohn verloren durch Umstände, die nicht zu rechtfertigen sind.»
Eine Richterin habe im Ministerium alles daran gesetzt, der Mutter von Amad A. die Einreise nach Deutschland zu ermöglichen, um an der Beerdigung ihres Sohnes teilnehmen zu können. Er sei sehr froh, dass dies gelungen sei. Das Land habe die Reise- und Beerdigungskosten übernommen.
Auf Kritik der Opposition, dass er sich für den Fall als Minister nicht öffentlich entschuldigt habe, entgegnete Biesenbach, dies sei ihm zu banal. «Seit diesem Ereignis kümmere ich mich intensiv darum, dass so etwas nicht wieder vorkommt», sagte Biesenbach. Nur so könne man Vertrauen wieder herstellen.
Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Fall wegen Freiheitsberaubung ermittelt, die Ermittlungen aber später eingestellt.
© dpa-infocom, dpa:210621-99-85815/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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