Entscheidung über Abwahlverfahren gegen OB vertagt

17. Juni 2021 ©
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Homburg (dpa/lrs) - Die Mehrheit des Stadtrats im saarländischen Homburg hat die endgültige Entscheidung über ein Abwahlverfahren der Bürger gegen den suspendierten SPD-Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind vertagt.
Die SPD wollte in einer Sondersitzung am Donnerstagabend noch vor der nächsten regulären Sitzung über das Abwahlverfahren abstimmen lassen. Doch einem CDU-Antrag auf Vertagung stimmte eine Mehrheit von 30 der 48 anwesenden Stadtratsmitglieder zu - bei 18 Gegenstimmen vor allem der SPD, wie die Stadtverwaltung mitteilte. Der Punkt komme somit voraussichtlich in der nächsten regulären Sitzung am 15. Juli auf die Tagesordnung.
Schneidewind ist wegen einer sogenannten Detektivaffäre seit mehr als zwei Jahren vorläufig vom Dienst suspendiert. Er wurde im Januar 2021 vom Landgericht Saarbrücken wegen Untreue zu einer Geldstrafe von 10 800 Euro (120 Tagessätzen zu je 90 Euro) verurteilt. Dagegen legten er und die Staatsanwaltschaft Revision ein.
Zuvor hatte der Christdemokrat Stefan Mörsdorf nach den Angaben gesagt, es gebe keinen dringenden Grund für diese Sondersitzung zu einem frühen Zeitpunkt. Die SPD habe damit darauf spekuliert, «dass einige Ratsmitglieder berufsbedingt, ferienbedingt oder auch familiär bedingt nicht teilnehmen können», damit keine nötige Zweidrittelmehrheit für eine endgültige Entscheidung für ein Abwahlverfahren der Bürger zustande komme.
Der Sozialdemokrat Wilfried Bohn erklärte dagegen den SPD-Antrag für eine Abstimmung über das Abwahlverfahren als «entscheidungsreif und entscheidbar. Wir diskutieren seit Dezember letzten Jahres intensiv über dieses Thema, von den anderen Fraktionen wurde von einer Hängepartie gesprochen.» Für die Terminierung der Sondersitzung sei auch nicht die SPD, sondern die Stadtverwaltung zuständig.
Nach Überzeugung des Landgerichts hatte Schneidewind 2015 Mitarbeiter des Baubetriebshofs überwachen lassen, um eine angebliche «Holz-Mafia» aufzudecken. Er tat dies demnach, ohne den Stadtrat zu informieren. Die Detektei hatte der Stadt rund 328 000 Euro in Rechnung gestellt, am Ende bezahlt hatte die Stadt rund 230 000 Euro. Schneidewind war aber nur zu einer eigenständigen Auftragsvergabe bis 25 000 Euro berechtigt.
© dpa-infocom, dpa:210617-99-39620/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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