Weiterhin Maskenpflicht in Fußgängerzonen
11. Juni 2021
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11. Juni 2021
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Köln (dpa/lnw) - Trotz niedriger Sieben-Tage-Inzidenz müssen in Fußgängerzonen in Köln weiterhin medizinische Masken getragen werden.
Der Krisenstab habe bei seiner Sitzung am Freitag beschlossen, dass im öffentlichen Raum, wo kein ausreichender Abstand gewährleistet werden könne, weiterhin Maskenpflicht herrschen solle, sagte Krisenstabsleiterin Andrea Blome. Das gelte auch für Spielplätze - dieser Punkt war in der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW ausdrücklich gestrichen worden.
«Wir haben für unsere ab Montag geltende neue Allgemeinverfügung keine Änderungen hinsichtlich unserer derzeitigen Maskenregelungen vorgesehen», sagte Blome. Nach wie vor müssten in der Öffentlichkeit in Köln FFP2- oder OP-Masken getragen werden, Alltagsmasken reichten nicht aus. Auch das Verweil- und Alkoholkonsumverbot an bestimmten Hotspots bleibe vorläufig bestehen.
In Köln gilt seit Freitag die Inzidenzstufe 1 mit den umfangreichsten Lockerungen, da die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen einer Woche stabil unter 35 liegt. Am Freitag betrug sie 22,3.
© dpa-infocom, dpa:210611-99-954317/3
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH