Verurteilter Justizbeamter darf entlassen werden
Der Beamte, der beim Osnabrücker Verwaltungsgericht als Justizamtmann arbeitete, hatte bei der Justizvollzugsanstalt Lingen im Namen und auf Rechnung des Verwaltungsgerichts Bürostühle im Wert von 1620 Euro gekauft und diese privat an Dritte für 1980 Euro weiterverkauft. Um die Geschäfte zu verschleiern, hatte er nach Darstellung des Gerichts die Rechnungen der Justizvollzugsanstalt verfälscht und in den Geschäftsgang des Verwaltungsgerichts gegeben. Für die Tat war er vom Amtsgericht Osnabrück zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.
Gegen den Beamten lagen aus Sicht des Dienstherren bereits weitere Dienstpflichtverletzungen vor, weswegen auch schon ein Disziplinarverfahren geführt worden war. Nach Ansicht des Osnabrücker Verwaltungsgerichts sei die Entfernung des Beamten aus dem Dienst rechtens. Er habe das Vertrauen seines Dienstherren endgültig verloren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Beamte kann noch Berufung zum Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen.
© dpa-infocom, dpa:210604-99-865419/4
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