Innenminister verteidigt Bekanntgabe von Radarfallen
Die Bekanntgabe solle präventiv wirken und das Bewusstsein für konkrete Gefahrenstellen stärken. Zudem würden nicht alle Messstellen bekanntgegeben. «Dadurch ist, unabhängig von erfolgten Ankündigungen, trotzdem ein ständiges Entdeckungsrisiko bei der Begehung von Geschwindigkeitsbegrenzungen gegeben», teilte Beuth mit. Dass die Veröffentlichung präventiv auf potenzielle Raser wirke, hätten Vergleichsmessungen in der Vergangenheit gezeigt. Ohne Ankündigung seien die Verkehrsteilnehmer mit höherer Geschwindigkeit unterwegs gewesen.
Die hessischen Polizeipräsidien geben regelmäßig wochenweise vorab Messstellen für Geschwindigkeitsüberwachung mit mobiler Technik in Blitzerreports oder Blitzermeldungen per Internet, Pressemitteilung oder sozialen Medien bekannt. Das erste Mal habe die Polizei die mobile Kontrollen am 13. Februar 2012 landesweit an den Rundfunk gegeben. Polizeibehörden und Kommunen entscheiden den Angaben zufolge darüber in eigener Zuständigkeit.
© dpa-infocom, dpa:210604-99-856186/2
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