Befangenheitsantrag gegen Richter im AWO-Untreue-Prozess

27. Mai 2021 ©
27. Mai 2021 ©
Schwerin (dpa/mv) - Im Prozess gegen zwei ehemalige Führungskräfte des AWO-Kreisverbandes Müritz hat einer der Verteidiger unmittelbar vor den angekündigten Plädoyers einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter gestellt.
Die Fragen und Beschlüsse des Richters während des Verfahrens am Landgericht Schwerin deuteten darauf hin, dass er zu einer Verurteilung neige, argumentierte der Rechtsanwalt nach Auskunft von Prozessbeteiligten am Donnerstag. Die Verhandlung wurde daraufhin unterbrochen und soll am Freitag kommender Woche fortgesetzt werden.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem langjährigen Geschäftsführer der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Waren, Peter Olijnyk, und dem ehemaligen Kreisverbandsvorsitzenden Götz-Peter Lohmann besonders schwere Untreue beziehungsweise Beihilfe zur Untreue vor. Der heute 72-jährige Olijnyk und der 78-jährige ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Lohmann sollen sich demnach zwischen 2005 und 2016 gegenseitig überhöhte Einkommen zulasten der AWO verschafft haben. Die zwischen den beiden geschlossenen Verträge seien sittenwidrig und unter bewusster Umgehung der zuständigen Gremien geschlossen worden. Laut Anklage wurde die AWO durch die Verträge mindestens um 1,23 Millionen Euro geschädigt.
Die beiden Angeklagten hatten die Vorwürfe zu Beginn des Prozesses im Februar dieses Jahres weitgehend zurückgewiesen. Nachdem die Höhe des Gehalts bekannt wurde, war Olijnyk 2016 fristlos entlassen worden. Dagegen wehrte er sich erfolglos vor Gericht. Das Oberlandesgericht Rostock entschied 2019 in einem Zivilprozess, dass er rund 390 000 Euro an überhöhtem Gehalt, Tantiemen und Betriebsrentenanteilen an die AWO zurückzahlen muss (Az 1U 36/16).
© dpa-infocom, dpa:210527-99-762865/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Das könnte Sie auch interessieren ...

expand_less