Haftstrafe für Stalker auch in zweiter Instanz
26. Mai 2021
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26. Mai 2021
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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Nachdem er eine Frau über Jahrzehnte gestalkt hat, ist ein 47-Jähriger am Mittwoch zu zwei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden.
Das Landgericht Frankfurt entsprach damit auch in zweiter Instanz nicht dem Wunsch des Angeklagten nach einer Bewährungsstrafe. Der Mann hatte der heute 56-Jährigen bereits seit 1994 nachgestellt und war deshalb mehrfach verurteilt worden. Im jüngsten Prozess gegen ihn ging es um Vorfälle aus dem Jahr 2018, bei denen er sich nicht an gerichtliche Kontaktverbote gehalten hatte.
Früheren Aussagen zufolge hatte der Angeklagte sein Opfer beim Sonnenbaden zum ersten Mal gesehen. In der Folge kam es zu zahllosen Annäherungen - deshalb wurde der Mann unter anderem wegen Erpressung zu drei Jahren und zwei Jahren verurteilt. Trotzdem setzte er die Nachstellungen nach der Entlassung aus dem Gefängnis fort. Auch eine kurzfristige berufliche Versetzung der Frau in die USA half nicht.
Mitte vergangenen Jahres wurde der Angeklagte schließlich vom Amtsgericht Frankfurt zu zwei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt. Das Landgericht minderte die Strafe nun um drei Monate, versagte dem Angeklagten jedoch eine Bewährungsstrafe. Sein Geständnis sowie eine Therapiezusage führten zu der Strafmilderung.
Darüber hinaus sei das Strafmaß vor dem Hintergrund der gesetzlichen Höchststrafe von drei Jahren angemessen, sagte die Vorsitzende Richterin. Das Opfer musste nicht noch einmal in den Zeugenstand. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH