Ökobilanz des landeseigenen Fuhrparks ist lückenhaft
17. Mai 2021
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17. Mai 2021
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Erfurt (dpa/th) - Mehrere Ministerien der Landesregierung haben keinen vollständigen Überblick darüber, welche Ökobilanz die landeseigenen Fahrzeuge in ihrem Verantwortungsbereich haben - darunter auch das Umweltministerium.
Für insgesamt 56 Fahrzeuge im Verantwortungsbereich des Umweltministeriums könne nicht angegeben werden, welchen Kohlendioxid-Ausstoß sie hätten, heißt es in der Antwort des Finanzministeriums auf eine Kleine Anfrage der CDU-Abgeordneten Christoph Zippel und Thomas Gottweiss.
Auch für Dutzende Fahrzeuge im Verantwortungsbereich des Innenministeriums sowie des Justizministeriums lägen diese Angaben nicht vor. Bereits durch diese Unvollständigkeiten könne «kein realistisches Gesamtbild» davon gezeichnet werden, wie sich die durchschnittlichen Kohlendioxid-Emissionen aller Fahrzeuge im Bestand der Landesverwaltung in den vergangenen fünf Jahren entwickelt habe.
Ein Sprecher des Umweltministeriums sagte der dpa, bei den 56 Fahrzeugen, für die das Ressort keine Angaben zum Kohlendioxidausstoß machen könne, handle es sich nicht um gewöhnliche Dienstfahrzeuge, mit denen etwa Mitarbeiter der Verwaltung zu Terminen fahren. Stattdessen gehe es um Zugmaschinen, Kleintransporter und Ackerschlepper. Die Fahrzeuge gehörten zum Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz.
In der Antwort des Finanzministeriums an die beiden CDU-Abgeordneten heißt es zudem, auch bei den anderen Fahrzeugen zu denen die Angaben nicht vorlägen, handle es sich um Spezialfahrzeuge. Diese seien teilweise so alt, dass keine Ökobilanz-Daten vorlägen. Dazu zählten etwa Gefangenentransporter und -busse oder Sanitätskraftfahrzeuge.
Die Thüringer Landesverwaltung soll bis 2030 komplett klimaneutral arbeiten. Die Landesregierung glaubt, auf dem richtigen Weg zu sein, um dieses Ziel zu erreichen. Helfen soll unter anderem die Umstellung des Fuhrparks des Landes auf Fahrzeuge mit alternativen Antrieben, wo dies möglich ist. Innerhalb der vergangenen fünf Jahre sei nur in einem Fall ein Auto, das mit einem alternativen Antrieb unterwegs war, wieder durch eines mit einem Verbrennungsmotor ersetzt worden, so das Finanzministerium. «Die Entscheidung für das Fahrzeug mit Verbrennungsmotor erfolgte aus haushalterischen Gründen.»
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Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH