Einheitliche Cannabis-Obergrenzen ziehen
15. Mai 2021
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15. Mai 2021
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Erfurt (dpa/th) - Der Thüringer Suchtexperte Sebastian Weiske hat sich für bundesweit einheitliche Obergrenzen zum straffreien Besitz von Cannabis ausgesprochen.
Damit könnte gleichfalls die Strafverfolgung und Prävention über Ländergrenzen hinweg einheitlich erfolgen, sagte der Koordinator der Landesstelle für Suchtfragen der Deutschen Presse-Agentur. Das würde auch für Konsumenten mehr Klarheit bringen, wann sie sich im legalen oder im illegalen Bereich bewegten.
In den meisten Bundesländern wird bei dem Besitz von bis zu sechs Gramm Cannabis auf eine Strafverfolgung verzichtet. In Thüringen gelten seit dem Jahr 2017 zehn Gramm als Obergrenze - ebenso wie in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Berlin und Bremen setzen mit 10 bis 15 Gramm die höchsten Obergrenzen.
Baden-Württemberg will die Menge für den straffreien Eigenbedarf ebenfalls auf zehn Gramm hochsetzen. Die Bundesdrogenbeauftragte Daniela Ludwig warnte daraufhin vor einem Anhebungswettbewerb zwischen den Ländern.
«Aus suchttherapeutischer Sicht sehe ich zehn Gramm als Obergrenze kritisch», sagte Weiske. Das gehe über den Freizeitkonsum hinaus. Cannabis sei eine bewusstseinsverändernde Droge mit vielen negativen Auswirkungen wie verminderte Reaktionsfähigkeit, Schwindelgefühle oder Depressionen.
Für Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) greift hingegen die Diskussion um Obergrenzen zu kurz. Studien hätten gezeigt, dass der Konsum, die Nachfrage und die Beschaffung von Cannabis durch Strafverfolgung nicht nachhaltig beeinflusst werden. Sie bekräftigte daher den Wunsch nach einer staatlich kontrollierten Abgabe von Cannabis durch zertifizierte Stellen.
In Deutschland wird seit Jahren über die Legalisierung der Droge diskutiert. Grüne, Linkspartei und FDP befürworten eine begrenzte Freigabe von Cannabis. Seit 2017 können Ärzte ihren Patienten medizinisches Cannabis verschreiben.
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Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH