Antragsflut für Corona-Entschädigung
12. Mai 2021
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12. Mai 2021
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Potsdam (dpa/bb) - Die en in Brandenburg wegen Verdienstausfällen für Mitarbeiter in Quarantäne wächst - die Landesregierung prüft allerdings Abschlagszahlungen.
Rund 45 200 Anträge auf Entschädigungszahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz hätten Ende vergangener Woche vorgelegen, teilte der Sprecher des Gesundheitsministeriums, Gabriel Hesse, am Mittwoch in Potsdam mit. Rund 41 100 Anträge seien noch offen, etwa 4100 Anträge seien bis zum 7. Mai abschließend bearbeitet worden.
Die Linksfraktion im Landtag fordert, den Antragsstau so schnell wie möglich abzubauen und fordert, Abschlagszahlungen und die Zahlung von Verzugszinsen zu prüfen. Den Vorschlag einer Vorschusszahlung prüfe das Ministerium, sagte Hesse. Er wies darauf hin, dass es sich um komplexe Einzelfallentscheidungen handle und die Bearbeitung personal- und zeitaufwendig sei. Ein Ansatz für eine schnellere Bearbeitung sei die Einreichung möglichst aller Anträge online.
Der Linke-Abgeordnete Ronny Kretschmer hatte das Vorgehen des Ministeriums am Dienstag als «völlig inakzeptabel» kritisiert. «Wir haben dafür kein Verständnis mehr.»
Bis zum 1. April waren dem Ministerium zufolge 34 754 Anträge auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz eingereicht worden. Seit 1. Mai nimmt das Land die Anträge der Arbeitgeber nur noch digital über das Portal www.ifsg-online.de an. Die Zuständigkeit wechselte vom Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit zum Landesamt für Soziales und Versorgung.
Nach Paragraf 56 des Infektionsschutzgesetzes haben Arbeitgeber einen Anspruch auf Entschädigung, wenn Beschäftigte wegen einer verordneten Quarantäne oder wegen eines Tätigkeitsverbotes nicht mehr arbeiten können. Die Arbeitgeber müssen allerdings bisher in Vorleistung gehen.
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Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH