Sexualisierte Gewalt per Facebook
11. Mai 2021
©
11. Mai 2021
©
Hildesheim (dpa/lni) - Wegen sexuellen Kindesmissbrauchs, Nötigung, Vergewaltigung und des Besitzes von Missbrauchsdarstellungen ist ein 33-Jähriger vom Landgericht Hildesheim zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Das teilte ein Gerichtssprecher am Dienstag nach der Urteilsverkündung mit. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann aus Algermissen 2018 über Facebook Kontakt zu einem damals 13 Jahre alten Mädchen aufgenommen hatte.
Er habe sich in dem sozialen Netzwerk als 17-Jähriger ausgegeben und das Mädchen zunächst dazu überredet, ihm ein Bild von ihr zu schicken, hieß es in der Anklage. Anschließend soll er sie mit dem Bild erpresst und genötigt haben, ihm Videos zu senden, auf denen sie sexuelle Handlungen an sich vornimmt. Eines dieser Videos wertete das Gericht dem Sprecher zufolge als Vergewaltigung. Kurz vor einem persönlichen Treffen, dem ebenfalls Drohungen vorausgegangen waren, habe sich das Kind seiner Mutter offenbart.
Der nicht vorbestrafte Angeklagte hatte die Taten bestritten und angegeben, die Chats sowie der Download der Dateien seien aufgrund eines Hacker-Angriffes über seinen Computer gelaufen. Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht, unter anderem weil sich auch eine Nummer und Bilder der 13-Jährigen auf dem Handy des Mannes befunden hatten. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten einen Freispruch beantragt. Zum Schutz der Privatsphäre der Beteiligten war zu Beginn des Prozesses die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden. Die Urteilsverkündung war allerdings öffentlich. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Aktenzeichen: KLs 10 Js 38536/18)
© dpa-infocom, dpa:210511-99-558092/4
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH