Neue Verordnung eröffnet Perspektiven

5. Mai 2021 ©
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Erfurt (dpa/th) - Biergarten, Campen, Shoppen: All das soll bei stabil niedrigen Corona-Inzidenzwerten wieder möglich sein.
Eine neue Verordnung, die am Mittwoch unterzeichnet wurde, zeigt konkrete Öffnungsschritte auf. Schon am Donnerstag treten die neuen Regeln in Kraft, doch es könnte noch dauern, bis in Thüringen die ersten Landkreise die kritische Schwelle von 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern unterschritten haben. Mit Stand vom Mittwoch erfüllte kein einziger Landkreis oder kreisfreie Stadt die Anforderungen.
Am nächsten kommt an den Schwellenwert noch Weimar mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 115 (Stand Mittwoch) heran. Ein Wert von unter 100 muss allerdings an fünf aufeinanderfolgenden Tagen gehalten werden. Wochenenden zählen dabei nicht mit, unterbrechen die Zählung aber auch nicht. Landesweit lag der Wert im Freistaat am Mittwoch dem Robert Koch-Institut zufolge bei 209,7.
Mit der Verordnung wird die bundeseinheitliche Notbremse in das Landesrecht übertragen. Zugleich sieht sie aber automatisch wirkende Lockerungen vor. Was dann möglich sein soll und unter welchen Voraussetzungen - die wichtigsten Neuerungen, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 100 bleibt:
GEIMPFTE UND GENESENE
Überall, wo laut Verordnung ein negativer Corona-Test nötig ist, brauchen ihn Geimpfte und Genesene künftig nicht vorzuweisen. Das kann zum Beispiel der Besuch im Friseursalon sein. Als geimpft gilt jeder, dessen zweite Impfung (beim Impfstoff von Johnson & Johnson reicht eine) bereits 14 Tage zurückliegt. Wer sich von einer Corona-Infektion erholt hat, muss einen positiven PCR-Test vorweisen, der mindestens 28 Tage zurückliegt, aber nicht älter als sechs Monate ist.
EINZELHANDEL
Einzelhandelsgeschäfte in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt dürfen bei stabil niedrigen Inzidenzwerten unter 100 wieder öffnen. Kunden müssen aber einen negativen Test mitbringen und eine Kontaktnachverfolgung muss sichergestellt sein.
GASTRONOMIE
Besuche im Biergarten, in Außenbereichen von Cafés, auf Terrassen von Restaurants - all das soll wieder möglich sein, wenn die Inzidenzen es erlauben und die Bundesnotbremse nicht mehr greift. Zunächst sollen Gäste aber einen Termin für ihren Besuch buchen müssen.
TOURISMUS
Touristische Übernachtungen in Hotels bleiben auch bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 vorerst tabu. Doch Campen und Urlaub in einer Ferienwohnung soll dann wieder möglich sein.
MUSEEN
In der Verordnung wird versucht, zwischen Innen und Außen zu unterscheiden, so auch bei den Museen. Museen dürfen künftig ihre Außenbereiche öffnen, wenn es das Infektionsgeschehen erlaubt. Das gleiche gilt für Gedenkstätten, Burgen und andere Sehenswürdigkeiten.
MUSIKSCHULEN
Musikschulen sollen bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 wieder Einzelunterricht anbieten können. Voraussetzung ist zudem, dass die Kontaktnachverfolgung sichergestellt ist.
KOMMUNEN
Landkreise mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 können Anträge stellen, um noch mehr Bereiche zu öffnen oder Regeln zu lockern. Allerdings muss dann das Gesundheitsministerium grünes Licht geben. Außerdem sollen die Lockerungen mit dem Thüringer Stufenplan harmonieren. Dort ist beschrieben, bei welchen Inzidenzwerten was geöffnet werden kann.
© dpa-infocom, dpa:210505-99-483475/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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