Zu alt für Musik-Event? Diskriminierungsklage am BGH

4. Mai 2021 ©
4. Mai 2021 ©
Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) will heute die Frage klären, ob jemand aus Altersgründen von einer Party ausgeschlossen werden darf oder ob er damit diskriminiert wird.
Bei der Verhandlung im Februar in Karlsruhe hatte sich gezeigt, dass die Antwort nicht so leicht ist - vor allem hatte der siebte Zivilsenat sich schwer damit getan, ab wie vielen Teilnehmern eine Veranstaltung ein Massenevent ist. Auch die Vergleichbarkeit mit anderen Diskriminierungsfällen etwa in Bezug auf ethnische Herkunft, Religion oder Geschlecht spielen eine Rolle (Az. VII ZR 78/20).
Hintergrund ist die Klage eines Mannes, dem Kontrolleure im Sommer 2017 den Zugang zu einem Open-Air-Musikevent in München verwehrten, weil er zu alt aussah. Der damals 44 Jahre alte Mann fordert 1000 Euro Entschädigung und beruft sich auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Vor den Münchner Gerichten hatte er keinen Erfolg. Die Veranstaltung sei nicht für ein allgemeines Publikum vorgesehen, sondern für Personen im Alter von 18 bis 28 Jahren gedacht gewesen, die auch noch als «Partygänger» gekleidet sein sollten. Das Landgericht München I ließ aber die Revision zum BGH zu, weil Leitsätze zur Auslegung der AGG-Vorschriften fehlten.
© dpa-infocom, dpa:210504-99-466615/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Das könnte Sie auch interessieren ...

expand_less