Gericht: «Querdenker»-Demonstration bleibt verboten
Eine Versammlung unter freiem Himmel könne bei einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit untersagt werden, so das in seiner Verbotsbegründung für die «Querdenker»-Demonstration. Von der Versammlung würden unmittelbare Gefahren für das Grundrecht Dritter auf Leben und körperliche Unversehrtheit einhergehen. Ausschlaggebend seien die negativen Erfahrungen mit zahlreichen Versammlungen seit Oktober 2020, die jeweils einen vergleichbaren Teilnehmerkreis aus der «Querdenker-Szene» angesprochen hätten. Deren behauptete Rechtstreue sei ein bloßes Lippenbekenntnis, so das .
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