Gericht: «Querdenker»-Demonstration bleibt verboten

21. April 2021 ©
21. April 2021 ©
- Eine Versammlung unter freiem Himmel könne bei einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit untersagt werden, so das in seiner Verbotsbegründung für die «Querdenker»-Demonstration. Von der Versammlung würden unmittelbare Gefahren für das Grundrecht Dritter auf Leben und körperliche Unversehrtheit einhergehen.
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Eine Versammlung unter freiem Himmel könne bei einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit untersagt werden, so das in seiner Verbotsbegründung für die «Querdenker»-Demonstration. Von der Versammlung würden unmittelbare Gefahren für das Grundrecht Dritter auf Leben und körperliche Unversehrtheit einhergehen. Ausschlaggebend seien die negativen Erfahrungen mit zahlreichen Versammlungen seit Oktober 2020, die jeweils einen vergleichbaren Teilnehmerkreis aus der «Querdenker-Szene» angesprochen hätten. Deren behauptete Rechtstreue sei ein bloßes Lippenbekenntnis, so das .
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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