Steuerhinterziehung: Prozess gegen Petry nicht vor Sommer
3. März 2021
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3. März 2021
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- Der Berufungsprozess gegen die ehemalige AfD-Chefin Frauke Petry wegen und Subventionsbetrugs wird nicht vor Sommer beginnen. Aufgrund der coronabedingten Abstands- und Hygieneregeln haben derzeit Verfahren Vorrang, bei denen die Angeklagten in Untersuchungshaft säßen, teilte eine Sprecherin des Leipziger Landgerichts auf Anfrage mit.
- Der Berufungsprozess gegen die ehemalige AfD-Chefin Frauke Petry wegen und Subventionsbetrugs wird nicht vor Sommer beginnen. Aufgrund der coronabedingten Abstands- und Hygieneregeln haben derzeit Verfahren Vorrang, bei denen die Angeklagten in Untersuchungshaft säßen, teilte eine Sprecherin des Leipziger Landgerichts auf Anfrage mit. Derzeit sei kein Saal frei, der ausreichend groß gewesen wäre für die zu erwartende Anzahl von Zuschauern und Pressevertretern.
Das Amtsgericht hatte Petry am 8. Januar 2020 vom Vorwurf der und des Subventionsbetrugs freigesprochen. Das Gericht hatte es nicht als zweifelsfrei erwiesen angesehen, dass die Bundestagsabgeordnete 2014 Fördermittel für ihre in Schieflage geratene Firma unrechtmäßig verwendet hatte.
Gegen das Urteil hatte die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Sie hatte Petry vorgeworfen, eine Förderung für eine sogenannte Turn-Around-Beratung für ihr Unternehmen erhalten zu haben. Allerdings habe die Beratung nicht der Firma, sondern ausschließlich der Vorbereitung und Begleitung ihrer persönlichen Insolvenz gegolten. Die Staatsanwaltschaft hatte in erster Instanz eine Verurteilung zu 30 000 Euro Geldstrafe wegen Subventionsbetrugs, Untreue und gefordert.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH