Polizisten sollen Rechtsextreme in eigenen Reihen melden

8. Januar 2021 ©
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Sächsische Polizisten sollen rechtsextreme Umtriebe im Kollegenkreis intern melden - gegebenenfalls auch anonym. Einen entsprechenden Bericht von MDR Aktuell am Freitag bestätigte das Innenministerium in «Extremismus sowohl im Polizei- als auch im Verwaltungsbereich sind nicht tolerierbar und müssen konsequent straf-, disziplinar- und arbeitsrechtlich verfolgt werden», sagte Ministeriumssprecherin Silvaine Reiche auf Anfrage.
Dresden (dpa/sn) - Sächsische Polizisten sollen rechtsextreme Umtriebe im Kollegenkreis intern melden - gegebenenfalls auch anonym. Einen entsprechenden Bericht von MDR Aktuell am Freitag bestätigte das Innenministerium in «Extremismus sowohl im Polizei- als auch im Verwaltungsbereich sind nicht tolerierbar und müssen konsequent straf-, disziplinar- und arbeitsrechtlich verfolgt werden», sagte Ministeriumssprecherin Silvaine Reiche auf Anfrage. Gerade bei Verhaltensweisen, die den Verdacht auf strafrechtlich relevante Verstöße begründen, hätten Polizeibeamte sogar die Pflicht zum Handeln: «Das hat nichts mit Denunziantentum zu tun.»
Innenminister Roland Wöller (CDU) hatte in einem Mitarbeiterbrief Ende Dezember an die Bediensteten die im Sommer 2020 eingerichtete Koordinierungsstelle für interne Extremismusprävention und -bekämpfung vorgestellt. Sie soll Akteure der internen Extremismusabwehr vernetzen und frühzeitig alle wichtigen Informationen zu extremistischen Bestrebungen von Bediensteten bündeln. Zudem nimmt sie Mitteilungen Bediensteter entgegen und berät sie bei Zweifelsfragen. «Es geht darum, verfassungsfeindlichen Bestrebungen frühzeitig den Nährboden zu entziehen», hatte Wöller im vergangenen Sommer argumentiert.
«Die Erfahrungen der vergangenen Monate zeigen einfach, dass das Fehlverhalten Einzelner ausreichen kann, den gesamten Polizei- beziehungsweise Verwaltungsbereich im Bewusstsein der Allgemeinheit in Misskredit zu bringen», betonte Reiche. Der Mitarbeiterbrief diene der nochmaligen Sensibilisierung aller Bediensteten. Im Fokus stünden Fälle, die eindeutig nicht von dem Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sind. Nicht hinnehmbar seien beispielsweise antisemitische oder fremdenfeindliche Äußerungen, die Verherrlichung des Nationalsozialismus oder die Verwendung verbotener rechtsextremistischer Symbole, Parolen oder Grußformen.
«Der Mitarbeiterbrief bringt aber auch zum Ausdruck, dass die weit überwiegende Mehrzahl der Bediensteten fest auf dem Boden des Grundgesetzes steht und sich ihrer Pflicht zur Verfassungstreue bewusst ist», erklärte die Pressesprecherin. Ziel sei daher auch, durch ein konsequentes Vorgehen gegen extremistische Verhaltensweisen Einzelner, dies Kollegen insgesamt vor ungerechtfertigten Angriffen und generellen Verdächtigungen zu schützen. Im Bericht des MDR sah die Vorsitzende der Polizeigewerkschaft in Sachsen, Cathleen Martin, die Kollegen unter Generalverdacht gestellt. Sie sprach von Vorverurteilung und Vertrauensbruch.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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