Welle an Corona-Verfahren am Oberverwaltungsgericht
21. November 2020
©
21. November 2020
©
Rund eine Woche vor Ablauf der seit Anfang November gültigen Coronaschutz-Verordnung muss das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen noch über eine Vielzahl von Streitfragen entscheiden. Darunter sind Eilverfahren um Übernachtungs- und Unterrichtsverbote aus verschiedenen Bereichen.
Münster (dpa/lnw) - Rund eine Woche vor Ablauf der seit Anfang November gültigen Coronaschutz-Verordnung muss das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen noch über eine Vielzahl von Streitfragen entscheiden. Darunter sind Eilverfahren um Übernachtungs- und Unterrichtsverbote aus verschiedenen Bereichen. Auch der Freizeitsport ist betroffen und der Einzelhandel. Mehrere Streitpunkte müssen in der kommenden Woche von den obersten NRW-Verwaltungsrichtern mit Sitz in Münster entschieden werden, denn hier drängt die Zeit. Zum Beispiel zur angeordneten Maskenpflicht beim AfD-Bundesparteitag am kommenden Wochenende in Kalkar und zu einer Klage der Gewerkschaft Verdi zur Ladenöffnung am 1. Advent am 29. November.
Landesweit waren bis zum 6. November nach Zahlen des Justizministeriums 1364 Verfahren in Sachen Corona bei allen Verwaltungsgerichten eingegangen. 370 davon landeten am Oberverwaltungsgericht in Münster. Bis zum 20. November kamen 30 dazu. 250 Verfahren wurden in der Zwischenzeit abgearbeitet oder haben sich erledigt. Dabei überprüfen die Verwaltungsrichter bei der sogenannten Normenkontrolle, ob die Verordnung der Landesregierung rechtmäßig ist. Unterschieden wird zwischen Eil- und Hauptsacheverfahren. Bei den zeitlich dringenden Eilverfahren hat das OVG 25 von 87 (Stand 20. November) erledigt.
Unter den noch offenen Klagen sind zum Beispiel Eilverfahren von Betreibern von Tennishallen und Hoteliers oder von Reit- und Schwimmschulen und einer Hundeschule. Auch Personal-Trainer klagen und wollen klären lassen, ob ihr Angebot im Freien und mit genügend Abstand zwischen den Kunden nicht erlaubt sein müsste.
Auch müssen die OVG-Richter noch über ein Kaffeetrinken nach einer Beerdigung entscheiden. Die Beisetzung ist derzeit bei Einhaltung der Hygienevorschriften erlaubt, das anschließende Treffen der Trauernden beim Kaffee nicht. Auch Privatleute haben sich an Münster gewandt und wollen Fragen zum Mindestabstand klären lassen.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH