Noch 14 Verfahren gegen ehemalige KZ-Wachleute offen
14. Juli 2020
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Wegen Verbrechen in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern führen die deutschen Staatsanwaltschaften noch 14 Ermittlungsverfahren. Offen seien drei Verfahren zu Buchenwald bei der Staatsanwaltschaft Erfurt und acht zu Sachsenhausen bei der Anklagebehörde in Neuruppin.
Ludwigsburg/Lüneburg (dpa) - Wegen Verbrechen in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern führen die deutschen Staatsanwaltschaften noch 14 Ermittlungsverfahren. Offen seien drei Verfahren zu Buchenwald bei der Staatsanwaltschaft Erfurt und acht zu Sachsenhausen bei der Anklagebehörde in Neuruppin. Das sagte der stellvertretende Leiter der Zentralen Stelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg, Thomas Will, der Deutschen Presse-Agentur. Zudem beschäftige das Lager Mauthausen mit jeweils einem Verfahren die Staatsanwaltschaften München I und Berlin.
«Die Staatsanwaltschaft Itzehoe führt Ermittlungen gegen eine ehemalige Angehörige des Konzentrationslagers Stutthof», sagte Will weiter. In Hamburg läuft derzeit ein Prozess gegen einen ehemaligen Wachmann in dem Lager. Der 93-Jährige hatte zum Auftakt im vergangenen Oktober eingeräumt, dass er dort Wachmann war. «Gegen einen weiteren ehemaligen Angehörigen des KL Stutthof hat die Staatsanwaltschaft Dortmund ebenfalls Anklage erhoben», sagte Will. «Diese wurde zugelassen und liegt nun dem Landgericht Wuppertal vor.»
In Wuppertal ist nach Angaben des Gerichts ein 95 Jahre alter Mann angeklagt. Derzeit werde dessen Verhandlungsfähigkeit begutachtet, sagte ein Sprecher. Wenn das Ergebnis vorliege, werde über die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden. Dem Mann wird Beihilfe zum Mord in mehreren Hundert tateinheitlichen Fällen vorgeworfen.
Darüber hinaus gebe es noch sechs weitere Ermittlungsverfahren, die nicht mit Verbrechen in Konzentrationslagern in Verbindung stünden, sagte Will. «Dabei geht es etwa um Massaker von SS-Einheiten in Frankreich», erklärte er.
«Wir wollen weiterhin möglichst viele Täter ermitteln und finden diese auch noch», betonte Will. Die Verfolgung von Mord sei zwingend vorgeschrieben, es gebe dabei keine Verjährung und auch keine Altersgrenze für die Ermittlungen.
Vor fünf Jahren hatte das Landgericht Lüneburg am 15. Juli 2015 den früheren SS-Mann Oskar Gröning wegen Beihilfe zum Mord in 300 000 Fällen in Auschwitz zu vier Jahren Haft verurteilt. Er hatte eingeräumt, in dem Konzentrations- und Vernichtungslager Geld aus dem Gepäck der Verschleppten gezählt und nach Berlin weitergeleitet zu haben. Auch habe er an der Rampe Dienst getan, um Diebstähle aus dem liegengebliebenen Gepäck zu verhindern.
Im Fall Gröning bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) im September 2016 erstmals eine Verurteilung wegen Beihilfe zum massenhaften Mord in Auschwitz höchstrichterlich. «Das Urteil und vor allem seine Bestätigung durch den BGH sind in ihrer Bedeutung gar nicht zu überschätzen. Hierin ist ein überfälliger Wendepunkt der Rechtsprechung hin zum Richtigen zu sehen», sagte Will.
«Bereits die allgemeine Dienstausübung in einem KL, in dem erkennbar systematische Massenmorde stattfanden, leistete, so der BGH, den Führungspersonen in Staat und SS Hilfe», erklärte Will. «Damit wurde endlich vom bis dahin über Jahrzehnte begangenen Weg abgewichen, dass eine konkrete Tat nachgewiesen werden musste.»
Lange hätten die Gerichte nur eine ganz bestimmte Beteiligung an der tatsächlichen Tötung Einzelner verfolgt, hatte auch der Vorsitzende Richter in Lüneburg bei der Urteilsverkündung kritisiert. Von den 6500 SS-Männern, die in Auschwitz über die Jahre ihren Dienst taten, seien so nur 49 verurteilt worden. Der Mordparagraf habe aber immer eine Verfolgung erlaubt, betonte er. Gröning trat seine Haftstrafe nicht mehr an, er starb im März 2018 im Alter von 96 Jahren. Journalisten hatten ihn «Buchhalter von Auschwitz» genannt.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH