Beamtenbesoldung
30. November 2021
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30. November 2021
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Kassel (dpa/lhe) - Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel befasst sich heute (14.00 Uhr) mit der in Hessen.
In dem Berufungsverfahren wird über eine Klage eines Beamten gegen die Folgen der Nullrunde von 2015 und die lediglich einprozentige Anhebung der Bezüge im Jahr 2016 entschieden. Beklagte Partei ist das Land Hessen, das für die Beamtenbesoldung zuständig ist. (Az.: 1 A 863/18)
Der Kläger wendet sich laut VGH gegen die ihm von Juli 2016 bis zum Jahr 2020 gewährten Bezüge der Besoldungsgruppe A6. Er ist der Auffassung, diese sei verfassungswidrig zu niedrig, da sie nicht den erforderlichen Mindestabstand von 15 Prozent zur Grundsicherung aufweise. In der Vorinstanz beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hatte die Klage keinen Erfolg.
Unterstützt wird der Kläger vom Deutschen Beamtenbund (dbb) in Hessen, der ein Grundsatzurteil erwartet. Er vertritt die Auffassung, dass es bei zu geringem Mindestabstand zur Grundsicherung nicht genüge, nur die unteren Besoldungsgruppen anzuheben, sondern dass aufgrund des Abstandsgebots auch die darüber liegenden Besoldungsgruppen angepasst werden müssten.
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Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH